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   LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04   

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LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04 (https://dejure.org/2005,13506)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04 (https://dejure.org/2005,13506)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2005 - 16 Sa 1371/04 (https://dejure.org/2005,13506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vergütung von Wegezeiten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anlage 3 zu § 23 Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe NW vom 25.05.2001
    Vergütung von Wegezeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verständnis von Bezugnahmen auf die in einem Betrieb einschlägigen Tarifverträge; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags anhand der für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln; Vergütung von dienstplanmäßig anfallenden Wegezeiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04
    In ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Bezugnahmen auf die in einem Betrieb einschlägigen Tarifverträge regelmäßig dahingehend verstanden, dass die etwa fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzt werden soll und die Tarifverträge, an die der Arbeitgeber tarifrechtlich gebunden ist, jedenfalls schuldrechtlich zur Anwendung kommen sollen (vgl. BAG, v. 19.03.2003 - 4 AZR 131/02 - NZA 2003, 1207; v. 26.09.2001 - 4 AZR 544/00 - NZA 2002, 634; v. 01.12.2004 - 4 AZR 50/04 - DB 2005, 778; jeweils m.w.N.).

    Für die vorliegende Klausel, die ausdrücklich auf die mögliche Geltung anderer, nicht namentlich aufgeführter Tarifverträge verweist, bestehen auch nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform keine Bedenken (vgl. BAG, v. 19.03.2003 - 4 AZR 331/02 - a.a.O.).

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04
    In ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Bezugnahmen auf die in einem Betrieb einschlägigen Tarifverträge regelmäßig dahingehend verstanden, dass die etwa fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzt werden soll und die Tarifverträge, an die der Arbeitgeber tarifrechtlich gebunden ist, jedenfalls schuldrechtlich zur Anwendung kommen sollen (vgl. BAG, v. 19.03.2003 - 4 AZR 131/02 - NZA 2003, 1207; v. 26.09.2001 - 4 AZR 544/00 - NZA 2002, 634; v. 01.12.2004 - 4 AZR 50/04 - DB 2005, 778; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04
    In ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Bezugnahmen auf die in einem Betrieb einschlägigen Tarifverträge regelmäßig dahingehend verstanden, dass die etwa fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzt werden soll und die Tarifverträge, an die der Arbeitgeber tarifrechtlich gebunden ist, jedenfalls schuldrechtlich zur Anwendung kommen sollen (vgl. BAG, v. 19.03.2003 - 4 AZR 131/02 - NZA 2003, 1207; v. 26.09.2001 - 4 AZR 544/00 - NZA 2002, 634; v. 01.12.2004 - 4 AZR 50/04 - DB 2005, 778; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 540/02

    Vergütungsansprüche eines Busfahrers

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04
    Aus der abschließenden Regelung der zu vergütenden Zeiten in der Anlage 3 zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe ergibt sich demnach, dass die hier in Frage stehenden Wegezeiten nicht zu vergüten sind (vgl. auch BAG, v. 17.09.2003 - 4 AZR 540/02 -, DB 2004, 764).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04
    Eine solch weitreichende Bezugnahmeklausel hat das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit auch bei weniger deutlichen Formulierungen zugelassen (vgl. BAG, v. 04.09.1996 - 4 AZR 135/95 - NZA 1997, 271).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04
    Sie ist also keine Handlung, durch die die zunächst vorhandene Beschwer aus freien Stücken willkürlich beseitigt worden wäre (vgl. BAG, v. 27.01.2004 - 1 AZR 105/03 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z.B. BAG, v. 04.04.2001 - 4 AZR 180/00 - EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 33 m.w.N.).
  • BAG, 10.11.1994 - 6 AZR 405/94

    Berücksichtigung von Wegezeiten als Arbeitszeit - Anwendung des Tarifvertrags für

    Auszug aus LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04
    Aus diesem als Willenserklärung des Arbeitgebers zu wertenden Verhalten, die von dem Arbeitnehmer stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (vgl. BAG, v. 10.11.1994 - 6 AZR 405/94 - zitiert nach JURIS zu Wegezeiten).
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 259/05

    Unzulässigkeit der Berufung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. März 2005 - 16 Sa 1371/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 2. Juni 2004 - 6 (7) Ca 159/04 -, soweit sie nicht zurückgenommen worden ist, als unzulässig verworfen wird.
  • LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichlich Umkleidezeiten

    Die Tarifvertragsparteien können damit innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes frei festlegen, welche Zeiten nicht zur tarifvertraglichen Arbeitszeit gerechnet werden sollen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09. April 2014 - 7 Sa 1158/13 -, Rn. 44, juris; Ricken, Arbeit im Sinne des Arbeitszeitrechts, DB 2016, 1255; siehe auch Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 03. März 2005 - 16 Sa 1371/04 -, Rn. 35, juris, wonach die Frage, ob es sich bei einer Tätigkeit um Arbeit im eigentlichen Sinne handelt, grundsätzlich der Definitionshoheit der Tarifvertragsparteien unterliegt).
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